Erziehungsbeistandschaft (EB)

Die Hilfe ist auf die speziellen Lebens- und Problemlagen von Kindern und Jugendliche sowie junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ausgerichtet. Der Erziehungsbeistand hat die Aufgabe, das Kind, den Jugendlichen und jungen Volljährigen in seiner Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen, übernimmt dabei eine Vorbildfunktion, bietet Orientierung und schafft konstruktive Konfrontationsmöglichkeiten. Sie orientiert sich an den Bedarfen, ist lebensweltorientiert und ressourcenbezogen angelegt. Durch regelmäßige Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Freizeitgestaltung, Anbindung an Freizeiteinrichtungen im Sozialraum, Begleitung zu Behörden und Unterstützung in schulischen/beruflichen Belangen werden die Kinder und Jugendlichen bei der Erreichung ihrer Ziele begleitet und gestärkt.

Unter Berücksichtigung der familiären, sozialen und lebensgeschichtlichen Situation der Kinder und Jugendlichen sollen entwicklungsfördernde Ziele erreicht werden, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse des zu betreuenden Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen zugeschnitten sind. Erfahre mehr.

Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Aufsuchende Familientherapie (AFT) arbeitet ressourcen- und lösungsorientiert. Sie stellt die Kompetenzen des Familiensystems in den Vordergrund, damit die Familie vorhandene Ressourcen in Krisensituationen wieder für sich aktivieren kann.

Kommunikations- und Verhaltensmuster der hilfesuchenden Familie werden mit Einsatz von therapeutischen Interventionen bewusst gemacht und nutzbringend (um)gedeutet.

Methoden sind u.a. Genogrammarbeit, Skalierungsfragen, Skulpturen bzw. Arbeit mit dem Familienbrett, sowie das ganze Repertoire der systemischen Therapie.

Die Hilfe basiert auf der Einsicht, dass von einer Familie oder anderen sozialen Systemen beobachtete Probleme immer etwas mit Kommunikation, Bindungen und der Wahrnehmung von Realität zu tun haben oder sogar Ausdruck dessen sind. So haben die von anderen wahrgenommenen Auffälligkeiten eines Kindes in einer Familie, immer auch eine Funktion in dem entsprechenden System. Erfahre mehr.

Clearing

Das Clearing ist ein zeitlich begrenztes (6 – 12 Wochen) Instrument der Jugendhilfe und wird durch das Jugendamt zur Klärung unterschiedlicher Fragestellung und Problemlagen, wie auch zur Bestimmung einer bedarfsorientierten Hilfe eingesetzt. Dies umfasst auch die Abklärung, ob ein Kind/Jugendlicher in der Familie seinen Lebensmittelpunkt behalten kann oder ob eine außerhäusliche Unterbringung sinnvoller ist.

Zu Beginn der Maßnahme wird ein Erstgespräch mit dem zuständigen Jugendamt, der Familie und den durchführenden MitarbeiterInnen geführt. In diesem Gespräch sollen erste Ziele und die Gründe des Clearings thematisiert werden. Allen Beteiligten soll transparent gemacht werden, welche Zwecke ein Clearing beinhaltet und ob es eventuelle Konsequenzen für die Betroffenen hat, wenn die Mitarbeit verweigert wird.

Durch eine lebensweltorientierte, systemische und ressourcenorientierte Arbeit soll mit dem Bezugssystem des Kindes / Jugendlichen neue Perspektiven erarbeitet werden. Die Bedarfe der Familie sollen herausgearbeitet werden und ob bzw. welche Hilfe zur Erziehung weiterführend benötigt wird, wird in einem gemeinsamen Gespräch nach Ablauf des Clearings mit dem zuständigen Jugendamt, der Familie und uns besprochen.

Pflegefamilienbegleitung

Auf Pflegefamilien kommen vielfältige Herausforderungen zu. Pflegefamilien haben deshalb einen Anspruch auf kontinuierliche Beratung und Begleitung.

Das Ziel ist, dass in den Pflegefamilien die persönlichen Rechte der Kinder verwirklicht werden können und deren Schutz umfassend gewährleistet ist. Es muss sichergestellt werden, dass in dem privaten Rahmen der Pflegefamilie die Teilhabe der Kinder gefördert und ihre individuellen Fähigkeiten entwickelt werden.

Die Auswahl, Begleitung und Beratung von Pflegeeltern stellen einen eigenen Aufgabenbereich dar. Diese Aufgaben sind daher in den meisten Jugendämtern in einem speziellen Fachdienst (Pflegekinderdienst) gebündelt oder werden von einem freien Träger übernommen. Dieser Fachdienst soll mit seinen Angeboten Pflegefamilien während des gesamten Pflegeverhältnisses vor Überforderung schützen, indem eine der jeweiligen Situation angemessene Unterstützung und Begleitung angeboten wird.

Bei entsprechendem Bedarf können auch zusätzliche Leitungen für die Pflegefamilie gewährt werden. Erfahre mehr.

Begleiteter Umgang

Mit der Trennung der Eltern entsteht für Familien häufig eine sehr schwierige Situation. In dieser Zeit stehen die Kinder mitten im Konfliktfeld. Sie können ihre Bedürfnisse und Rechte meist nur unzureichend geltend machen. Oft sind die Konflikte zwischen den Eltern so gravierend, dass eine unbelastete Beziehung zum Kind nicht möglich ist.

Häufig kommt es damit zum Kontaktabbruch zu wichtigen Bezugspersonen des Kindes.

Begleiteter Umgang ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, nicht sorgeberechtigte Eltern, Geschwister, Groß-, Stief- und ehemalige Pflegeeltern, um tragfähige Regelungen zum Wohle des Kindes zu erarbeiten. Erfahre mehr.



 

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