Begleiteter Umgang (BU)
Mit der Trennung der Eltern entsteht für Familien häufig eine sehr schwierige Situation. In dieser Zeit stehen die Kinder mitten im Konfliktfeld. Sie können ihre Bedürfnisse und Rechte meist nur unzureichend geltend machen. Oft sind die Konflikte zwischen den Eltern so gravierend, dass eine unbelastete Beziehung zum Kind nicht möglich ist.
Häufig kommt es damit zum Kontaktabbruch zu wichtigen Bezugspersonen des Kindes.
Begleiteter Umgang ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, nicht sorgeberechtigte Eltern, Geschwister, Groß-, Stief- und ehemalige Pflegeeltern, um tragfähige Regelungen zum Wohle des Kindes zu erarbeiten.
Das Ziel ist immer, das Recht des Kindes auf den Umgang mit beiden Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen in einer geschützten Atmosphäre durchzusetzen.
Neben der Begleitung der Kontakte finden Beratungsgespräche statt, die Wege in eine entspannte Umgangsregelung ebnen sollen.
Formen des begleiteten Umgangs:
- Betreute Umgangsanbahnung, wenn über einen längeren Zeitraum kein Kontakt zum Kind bestand.
- Betreute Übergabe, wenn es zu ständigen Streitigkeiten bei der Übergabe des Kindes kommt.
- Betreuter Umgang, wenn die Gefahr besteht, dass das seelische und körperliche Wohl des Kindes beeinträchtigt wird, z.B. bei vermuteter Einschränkung der pädagogischen Eignung des Kontaktsuchenden (psychische Erkrankung, Sucht). Weiter zu Erziehungsbeistandschaft (EB)