Jeder Mensch ist einzigartig und sucht seinen Platz in der Gemeinschaft. Autismus bringt eine besondere Dynamik in das Zusammenleben.
„Betroffen“ ist nicht nur der Mensch mit einer entsprechenden Diagnose, sondern alle am System Beteiligten auf ihre je spezifische Weise. Insofern richtet sich dieses Unterstützungsangebot im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII sowohl an den autistischen Menschen im Einzelkontakt als auch begleitend an die Familie. Eine Erweiterung der Zusammenarbeit über das soziale Umfeld der Kernfamilie hinaus ist bei Bedarf konzeptionell möglich.
Ziel ist eine wechselseitige Sensibilität für die unterschiedlichen individuellen Herausforderungen und Bedarfe zu erreichen und - darauf aufbauend - Lösungsmuster für einen gelingenden Alltag gemeinsam zu entwerfen, umzusetzen und prozesshaft anzupassen.